Meinungen und Allgemeines

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Kommentare: 14
  • #1

    peter schulz (Montag, 29 Februar 2016 18:08)

    Die Seite ist Super geworden.
    MfG Peter

  • #2

    Dagmar und Uwe Jung (Mittwoch, 30 März 2016 16:48)

    Wir finden auch, das die Website toll geworden ist

    MfG Dagmar und Uwe.

  • #3

    Gudrun Blümel (Sonntag, 01 Januar 2017 11:41)

    Das neue Jahr hat begonnen und ich wünsche allen Vereinsmitgliedern ein erfolgreiches Gartenjahr.
    Allerdings gibt es ein Problem: der Anteil der Stromdifferenz aus der Betriebskostenabrechnung 2016 pro Mitglied.
    Es kann doch nicht sein, dass diese Kosten für uns immer höher werden!
    Ich erwarte vom Vorstand eine detaillierte Klärung.
    Wie sehen andere Vereinsmitglieder das?
    MfG Gudrun Blümel, Kräutergasse 45

  • #4

    Jörg Seidler (Montag, 30 Januar 2017 09:52)

    Der Vorstand hat sich mit dieser Thematik in zwei Vorstandsitzungen
    auseinander gesetzt. Eine Erklärung steht unter Mitgliederbereich, der
    Vorstand informiert.

  • #5

    Günter (Samstag, 04 März 2017 11:54)

    Ein Lob an den Vorstand, die Web Seite ist toll. Immer gute Informationen
    und Anregungen für die Gartenarbeit.
    Ich glaube wir haben einen guten Vorstand gewählt. Die Jungs und Mädels
    kümmern sich echt um die Belange des Vereins. Wie seht ihr andere Vereins-mizglieder das? Schreibt doch einmal eure Meinung hier im Blog

  • #6

    Jürgen (Samstag, 30 Dezember 2017 19:38)

    Allen Mitgliedern und dem Vorstand unseres Vereines einen guten Rutsch
    in neue Jahr 2018
    Verbunden mit dem Wüschen für Gesundheit und Erfolg in Beruf und
    Gesundheit.

  • #7

    Gudrun KG 45 (Sonntag, 05 August 2018 20:58)

    Zum Punkt: Der Vorstand informiert-
    Wildschweinzaun!

    Ich hätte gern gewusst,wer oder was gibt dem Vorstand das Recht, über meine Freizeit zu verfügen und gleichzeitig mit Sanktionen zu drohen.

  • #8

    Vorstand (Mittwoch, 08 August 2018 20:20)

    Du bekommst demnächst Antwort

  • #9

    Gudrun (Donnerstag, 09 August 2018 09:53)

    Ihr könnt euch die Antwort sparen.Ich weiß,daß Arbeitseinsätze angesetzt werden können.Aber die Anzahl der Stunden und die evtl."STRAFE' bei Nicht- Leistung müssen vorher durch Mitgliederversammlung festgelegt werden und nicht hinterher.

  • #10

    Jörg Seidler (Donnerstag, 09 August 2018 15:19)

    Liebe Gudrun
    Wenn man Deine Anfragen und Äußerungen liest, muss man sich fragen, warum tut man sich das eigentlich an im Vorstand ????
    Ich bin in den Vorstand gegangen um dem Verein zu helfen seine Probleme zu bewältigen. Davon gab es in letzter Zeit ja einige. Aber Mitglieder wie Du scheinen auf den Vorstand zu pfeifen. Wenn Euch persönlich etwas nicht passt dann kommt Ihr zum Vorstand angerannt, er soll das so schnell als möglich regeln. Passt es nicht in Euren Kram, dann sind da nur „Unfähige“ im Vorstand die selbstsüchtig alles entscheiden. In meiner über 30 jährigen Führungstätigkeit in Vereinen und Verbänden habe ich solche Mitglieder wie in diesem Gartenverein vorkommen noch nicht erlebt. Aber es sind ja zum Glück bald Wahlen. Da Du ja so an der Arbeitsweise des Vorstandes zweifelst kannst Du ab Oktober alles besser machen .in dem Du für den Vorstand kandidierst. Dann hätte der Verein wenigstens schon einen Kandidaten.


  • #11

    Dagmar Jung Kassenwart (Donnerstag, 09 August 2018 21:23)

    Ich möchte auch ein paar Anmerkungen machen. Ich teile Jörgs Meinung zu Deinen Anfragen Gudrun. In der außerordentlichen MG-Versammlung wurde einstimmig der Beschluss gefasst, die Anlage von der Außenseite mit Stahlmatten zu sichern, zu der Du anwesend warst. Das diese Arbeiten von allen Mitgliedern zuleisten sind,ist eigentlich selbstverständlich. Ein Verein kann nicht nur aus passiven Mitgliedern bestehen. Jeder muss seinen Beitrag leisten. Ich mache die Arbeit im Vorstand ja auch schon ein paar Jahre. Leider muss ich mit Bedauern feststellen, dass einige Mitglieder ständig was zu meckern haben. Vielleicht sollten sich genau diese Mitglieder mal überlegen, was sie von sich geben. Wir machen die Vorstandsarbeit in unserer Freizeit und vor allem unentgeltlich.

  • #12

    Gudrun (Freitag, 10 August 2018 09:34)

    Ich muss hier Mal einiges klarstellen:
    In den vielen Jahren,die wir unseren Garten bewirtschaften,sind wir nicht ein einziges Mal zum Vorstand"gerannt" und haben uns über irgendetwas beschwert oder etwas bemängelt.Auch kennen wir die Gärten des Vorstandes nicht.Probleme wurden bei den jährlichen Begehungen kurz angesprochen.Von uns werden jährlich auch mehr Arbeitsstunden geleistet,wie vorgeschrieben sind.
    Es steht auch außer Frage,daß Einsätze zur Beseitigung der Wildschweinschäden angesetzt werden.Es geht um die Art und Weise,wie dieses den Mitgliedern dargestellt wird.Es kann nicht sein,daß Strafen angedroht werden, die bei Nichterscheinen rückwirkend beschlossen werden können.Inszwischen habt ihr ja auch euren Text wieder geändert,daß bei Verhinderung auch andere Termine gemacht werden können.
    Der richtige Verfahrensweg ist doch,daß Anzahl der Arbeitsstunden und evtl."Strafen" bei nicht Ableistung vorher festgelegt werden und nicht hinterher .
    Mir ging es lediglich um das Problem,daß man 2Termine ansetzt und bei Verhinderung mit Strafen droht.Es ist zwar keine Ferienzeit mehr aber immerhin noch Urlaubszeit.

  • #13

    Horst (Sonntag, 12 August 2018 20:52)

    Gudrun, ich gebe dir Recht, wir sind Kleingärtner und keine Befehlsempfänger und können noch selbst entscheiden. Wir haben eine rechtmäßige Satzung, in der die Aufbaustunden durch Mitgliederbeschluss festgelegt wurden.lm Vorfeld einer solchen baulichen Maßnahme mit Sanktionen zu drohen, ist einfach dumm und erzeugt nur Verärgerung. Wenn jetzt nicht genügend Mitglieder dem Aufruf folgen, kann sich das der Vorstand selbst zuschreiben. Ich werde teilnehmen, werde aber selbst entscheiden, wie lange ich mitarbeiten werde, egal was man mir androht. Der Vorstand hat sich jedenfalls mit der Drohung keinen Gefallen getan.
    Übrigens, die 20€ Umlage beziehen sich doch hoffentlich nicht auf das Vereinsmitglied, sondern auf die Parzelle (oder)?

  • #14

    Lutz; Parz. 31 (Montag, 15 Oktober 2018 20:23)

    Nachdem unser Vorstand seinen Pflichten nicht nachgekommen ist, wurde die Jahreshauptversammlung (JHV) wegen nicht fristgerechter Einladung Ergebnislos beendet.

    Des weiteren tritt der „Rest“-vorstand kollektiv zurück und stürzt den Verein dadurch in die Handlungsunfähigkeit.

    Leider wurde versucht mir die Schuld für diese Situation zu geben.

    Diesen Vorwurf weise ich hier aber entschieden zurück, denn der Vorstand hat versäumt die zu unrecht entstandene Satzungsänderung aus 2017 dem Amtsgericht mitzuteilen.
    (Warum diese Satzungsänderung eigentlich zu unrecht entstanden ist, erkläre ich gern ein anderes mal, weil das sonst hier die aktuelle Situation zu weit nach hinten schiebt.)
    Insgesamt ist dieser Fehler gar nicht so schlimm, ärgerlich ja aber man schickt eine neue Einladung an alle Mitglieder und trifft sich in der Einladungsfrist berücksichtigten Zeitspanne erneut und führt die JHV durch.
    Aber nein, der Vorsitzende Peter Schulz ist bockig wie ein kleines Kind und erklärt den kollektiven Rücktritt des Vorstandes, ohne sich nochmals mit seinen kommissarischen Stellvertreter und unserer Kassenwärterin abzusprechen.
    Das lässt darauf schließen, das Ihr Rücktritt längst geplant war.

    Nun aber wieder zur Rechtslage:
    https://www.vereinsberatung-oechler.de/index.php/infothek1/fachbeitraege/392-der-vorstand-tritt-waehrend-der-laufenden-amtszeit-zurueck-was-tun-damit-die-vereinsarbeit-weitergeht

    - Zitiere Anfang -
    „Grundsätzlich kann ein Rücktritt jederzeit erfolgen, sofern die Satzung keine andere Regelung trifft oder im Verein eine besondere Situation vorliegt (z. B. der Verein wäre durch den Rücktritt handlungsunfähig). Nach § 671 BGB kann der ehrenamtlich tätige Vorstand seine Bestellung durch den Verein jederzeit kündigen.
    Dabei ist zu unterscheiden:
    Ordentlich
    Rücktritt erfolgt so, dass der Verein Vorsorge treffen kann.
    Außerordentlich
    Es liegt ein wichtiger Grund vor, so dass Rücktritt fristlos erfolgt, ohne Rücksicht auf die Vereinsinteressen.
    …....
    Der ehrenamtlich tätige Vorstand kann grundsätzlich jederzeit zurücktreten. Er darf dies aber, sofern er nicht einen wichtigen Grund geltend machen kann, nicht zur Unzeit tun, d. h., er muss dem Verein angemessen Zeit lassen, das Amt neu zu besetzen. Die Amtsniederlegung zur Unzeit ist aber trotzdem wirksam, verpflichtet jedoch den ehrenamtlichen Vorstand zum Ersatz des dadurch dem Verein entstandenen Schadens.“ - Zitat Ende -

    Und wieder ist der Vorsitzende Peter Schulz nicht Rechtssicher und Stürzt den Verein in eine tiefe Krise. Es ist nicht meine Schuld, wenn der Vorstand sich nicht an die Gesetze hält. Ich habe nicht ohne Grund 2 mal betont, das die Versammlung fortgesetzt werden kann und nicht umsonst wurde danach gefragt, ob der Vorstand nicht seinen Rücktritt entsprechend formuliert.
    An dieser Stelle kommen wir zum „kollektiven Rücktritt“

    - Zitat Anfang -
    „Der Vorstand kann nicht kollektiv zurücktreten. Ein mehrheitlicher (einstimmiger) Vorstandsbeschluss dahingehend, dass der Vorstand geschlossen zurücktritt, kann zwar wirksam gefasst werden, bindet aber das einzelne Vorstandsmitglied nicht, da jedes Vorstandsmitglied seine Kündigung höchstpersönlich gegenüber dem Dienstherren – dem Verein – abgeben muss.“
    - Zitat Ende -
    Ich hoffe ich konnte Euch helfen und bin gern bereit dies auch weiterhin zu tun.
    Diese Situation ist ja für uns alle neu, aber wenn wir nicht recht schnell die Streitigkeiten, den Neid, die Missgunst und Angst zu verbreiten beenden um Stimmen zu fangen usw. wird es kein gutes Ende nehmen.
    Ich biete hier nochmals allen den Dialog an, denn meine Sicht, zu Dingen die Ihr kennt, könnt ihr nur im Dialog mit mir erfahren.

    Mit kleingärtnerischem Gruß

    Lutz; Parz. 31