Gefasste Beschlüsse aus den Mitgliederversammlungen, die nicht die Satzung oder die Vereinsordnungen betreffen


26.02.2023

 

Auf der Mitgliederversammlung wird das Aufstellen eines Geräteschuppens für Rasenmäher und Werkzeuge am Rande der Wiesenfläche auf Höhe des Anhängerstellplatzes beschlossen.

 

Auf der Mitgliederversammlung wird beschlossen, den Vorstand zu bevollmächtigen, um Gespräche mit dem KV im Sinne der Mitglieder / Pächter bezüglich der Abwasseranschlusskosten zu führen.

 



23.04.2016

 

Die auf der heutigen Mitgliederversammlung erschienenen Vereinsmitglieder stimmen mehrheitlich dem zu, dass durch dem Versiegen eines Tiefbrunnens, zur Sicherstellung der Wasserversorgung auf unserer Anlage ein neuer Brunnen gebohrt werden soll. Um diesen Brunnen zu finanzieren, wird für die nächsten 5 Jahre von jedem Parzellenpächter eine jährliche Umlage von 50,- € dafür gezahlt. Sollte der Brunnen früher als mit Ablauf von fünf Jahren bezahlt sein, wird diese Umlage eingestellt. Ebenso muss diese Umlage verlängert werden, wenn mit Ablauf der fünf Jahre der Brunnen noch nicht bezahlt ist. Der Betrag ist bis spätestens zum 30. November des laufenden Jahres auf das vereinsbekannte Konto zu überweisen. Eine Nichtzahlung dieser Sonderumlage verstößt gegen die Satzung und kann eine Kündigung zur Folge haben. Des Weiteren sind sich die anwesenden Mitglieder darüber einig, dass zur Sicherstellung der Funktion unserer Brunnenanlage und sich daraus ergebener Instandhaltungsmaßnahmen finanzielle Rücklagen gebildet werden müssen. Art und Weise der Rücklagenbildung wird in nächster Zeit durch den Vorstand erarbeitet und zu einer späteren Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

30.09.2016

 

- Die Mitgliederversammlung beschließt, die Einführung einer zweckgebundenen Wasserumlage ab dem Kalenderjahr 2017. Die Umlage beträgt im Monat 2,- € . Der Gesamtbetrag der Umlage ist mit der im zweiten Halbjahr erfolgenden Beitragszahlung zu entrichten. Die Gelder der Umlage sind zweckgebunden für anfallende Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an der Wasserversorgungsanlage, der Abwasseranlage sowie zur Ansparung für Brunnenneusetzungen gebunden. Über den finanziellen Stand der Wasserumlage wird auf jeder stattfindenden Jahreshauptversammlung informiert. Die Umlagegelder dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden. 

 

 

22.09.2017

 

Aus den Reihen der JHV kam der Vorschlag den Vereinsbeitrag nicht zu erhöhen, dafür die im vergangenen Jahr eingeführte Brunnen und Abwasserumlage von 24,- € auf 40,- € zu erhöhen.  Es wird der Antrag gestellt, die Kosten für die Erneuerung der Abwasserpumpe sowie die Kosten für die Begutachtung und Fehlersuche an der alten Pumpe, den Pächter mit eine Einmalzahlung in Höhe von ca. 50,- € in Rechnung zu stellen.

 

07.07.2018

 

Die Mitglieder des Vereines fassen einstimmig den Beschluss, den Zaun der Anlage von der Außenseite mit Stahlmatten zu sichern. Die Matten müssen zurecht geschnitten und eingegraben werden, so das keine Wildschweine mehr Schaden am Zaun und auf unserem Gelände anrichten können. Zur finanziellen Absicherung des Projektes zahlt jedes Vereinsmitglied 20,- € fällig mit der jährlichen Betriebskostenabrechnung. Jedes Vereinsmitglied ist verpflichtet bei dem Bauvorhaben aktiv mit zu wirken. 

 

 

24.10.2021

 

Alle durch den Vorstand geplanten baulichen Anlagen auf dem Gelände des Kleingartenvereines müssen durch die Mitgliederversammlung und dem Kreisverband genehmigt werden bauliche Anlagen in diesem Sinne sind alle Gebäude die von Menschen genutzt werden können, oder wo Sachen gelagert werden können. Baugesetzbuch § 29 Absatz 1 und 2

 

24.10.2021

 

- Auf der Mitgliederversammlung wird das Aufstellen eines Vereinshauses auf der Tanzfläche beschlossen. Auf der Mitgliederversammlung wir das Aufstellen einer Tischtennisplatte beschlossen. Auf der Mitglieder-versammlung wird das Konzept Parkplätze beschlossen. Alle Mitgliederparkplätze wurden (wo es notwendig war) mit der jeweiligen Parzellennummer versehen und bei Bedarf neu zugeordnet. Die Zuordnung muss eingehalten werden, Parkplätze können unter den Mitgliedern getauscht werden. Auf ausreichenden Abstand zwischen den Fahrzeugen ist zu achten. Jedes Mitglied nutzt den zugewiesenen Parkplatz wie in Punkt 4 der Gartenordnung beschrieben. Alle Mitglieder kennzeichnen ihre Parkplätze, wie in der Gartenordnung beschrieben, bis zum Saisonanfang 2022. Nichtgekennzeichnete Parkplätze werden kostenpflichtig vom Vorstand mit Parzellennummer oder Namen gekennzeichnet. Entstandenen freie, zusammenhängende Stellflächen, werden als Besucherparkplätze genutzt. Die Besucherparkplätze werden mit üblichen Parkplatzschildern ausgewiesen. Sind alle zur Verfügung stehenden Parkplätze belegt, muss, an den dafür geeigneten Stellen, außerhalb der KGA geparkt werden. Freie Besucherparkplätze dürfen von jedem Mitglied genutzt werden. 

 

 

24.04.2022

 

Aus den Reihen der anwesenden Mitglieder wird der Vorstand aufgefordert (verpflichtet) in der nächsten Mitgliederversammlung einen Antrag zur Abstimmung zu bringen, den Wortlaut "Strafordnung" in der Auflistung der vereinseigenen Ordnungen aus der Satzung zu entfernen.

 

29.09.2022

 

- Auf der Mitgliederversammlung wird beschlossen den derzeitigen Umlagebetrag auf jährlich 60,- € zu erhöhen.

 

- Auf der Mitgliederversammlung wird beschlossen die Geschäftsordnung des Vorstandes zu beschließen.

 

- Auf der Mitgliederversammlung wird beschlossen das kleine Tor im hinteren Bereich unserer Kleingartenanlage sollte generell nach jedem Betreten bzw. Verlassen der Anlage durch die Mitglieder verschlossen werden.

 

- Für seine langjährige Tätigkeit als Mitglied des Vorstandes sowie seine unermüdliche Einsatzbereitschaft und Hilfe für den Aufbau und Erhalt unserer Gartenanlage wurde der Gartenfreund Fred Skole zum Ehrenmitglied des Vereines ernannt.

 

 

Download
2016 - 2022
MV Beschlüsse.pdf
Adobe Acrobat Dokument 20.8 KB