Gefasste Beschlüsse aus den Mitgliederversammlungen, die nicht die Satzung oder die Vereinsordnungen betreffen
07.11.2025
Dioe Mitglieder beschließen die Durchführung eines jährlichen Vereinsfest auf dem Vereinsgelände um das miteinander im Verein zu stärken.
12.07.2025
Auf Grund des Dauerregens zur Zeit der Durchführung der Mitgliederversammlung, wird die Versammlung nicht durchgeführt und für nichtig erklärt. Die eingereichten Bewerbungen zur Wahl verlieren ihre Gültigkeit. Sie müssen gemäß der Wahlordnung des Vereinenes §3 Absatz 2 neu gestellt werden. Anträge an die JHV sind gemäß der Satzung des Vereines Artikel 5a Punkt 11 ebenfalls neu einzureichen. Die vorgesehene Wahl wird zur Jahreshauptversammlung am 07. November 2025 nachgeholt.
10.05.2025
Der Vorstand befragt die Mitglieder wie die zu erwartende Nachzahlung der Abwasserkosten für die Mitglieder berechnet werden sollen. Zu gleichen Teilen oder nach dem Verbrauch. Die Mitgliederversammlung stimmt mehrheitlich zu gleichen Teilen pro Parzelle.
Auf der Mitgliederversammlung wird beschlossen eine Aufwandentschädigung für Vorstandsmitglieder in Höhe von 150,- € pro Jahr einzuführen.
Auf der MV wird beschlossen, die sich aus der notwendigen Reparatur des Abwasser- zählwerks ergebene Rechnung zu bezahlen. Da die Rechnung voraussichtlich die 3.000,00 € Festlegung überschreiten wird, bevollmächtigen die Mitglieder den Vorstand, die Rechnung in voller Höhe zu bezahlen.
20.09.2024
Auf der Mitgliederversammlung wird beschlossen, Kosten wie aus Wartungsarbeiten an der Brunnen - und Abwasseranlage, Analyse der Wasserproben u. ä. nicht mehr aus dem Medienfonds zu bezahlen sondern aus den Vereinseinnahmen.
13.10.2023
Die Mitgliederversammlung beschließt keine weiteren Schritte zum Anschluss der KGA an das Trinkwassernetz des DAWV s zu unternehmen.
Die Mitgliederversammlung beschließt, dass 25 jährige Bestehen der KGA 2025 außerhalb des Geländes der KGA in einer Location durchzuführen.
26.02.2023
Auf der Mitgliederversammlung wird das Aufstellen eines Geräteschuppens für Rasenmäher und Werkzeuge am Rande der Wiesenfläche auf Höhe des Anhängerstellplatzes beschlossen.
Auf der Mitgliederversammlung wird beschlossen, den Vorstand zu bevollmächtigen, um Gespräche mit dem KV im Sinne der Mitglieder / Pächter bezüglich der Abwasseranschlusskosten zu führen.
