05.05.2026

Verhalten bei Pächterwechsel

 

 

 

 

In der vergangenen Zeit wurden gravierende Fehler bei der Aufgabe von Parzellen festgestellt. Hier einige Tipps für den Ablauf:

 

- Der Altpächter informiert den Vorstand über seine Absicht der Aufgabe seiner Parzelle.

 

- Beim Kreisverband Dahme Spreewald muss der Altpächter die Schätzung seiner Parzelle beantragen. Der Antrag kann aus unserem "Download" heruntergeladen werden. Dieser Antrag muss vom Vorstand unterschrieben werden. Ist der Termin zur Schätzung vom KV festgelegt worden, muss der Vorstand davon in Kenntnis gesetzt werden.

 

- es sind weiterhin die Anträge Kündigung der Vereinsmitgliedschaft und Kündigung des Pachtverhältnisses auszufüllen und vom Vorstand unterschreiben zu lassen. Die Anträge können ebenfalls im Download heruntergeladen werden.

 

- Bei der Parzellenvergabe wird die Warteliste des Vereines berücksichtigt. Aber auch der Altpächter kann Pachtinteressenten dem Vorstand melden. Einen Anspruch jedoch, dass der Interessent des Altpächters die Parzelle erhält besteht nicht.

 

- Der Vorstand wird dann zeitnah Gespräche mit den Bewerbern führen. Die in Frage kommenden Bewerbern werden dem Altpächter mitgeteilt. Ebenfalls erhalten die Bewerber die Kontaktdaten zur Verhandlungsaufnahme. Über den Ausgang ist der Vorstand zu informieren.

 

- Liegt das Schätzprotokoll vor ist ein Exemplar dem Vorstand auszuhändigen.

 

- Mit dem in Frage kommenden Bewerber kann der Altpächter die Vereinbarung zum Pächterwechsel und die Kaufverträge schließen. Ein Musterkaufsvertrag kann in unserem "Download" heruntergeladen werden. Der Kaufpreis sollte mit dem ermittelten Betrag aus dem Schätzprotokoll übereinstimmen. Ein Exemplar dieser zwei Verträge sind dem Vorstand auszuhändigen. Die Übernahme der Einrichtung, Werkzeuge und weiterer „beweglicher Güter“, sowie Anschlusskosten der Medien und Umlagebeträge sind Verhandlungsbasis. Sie können in einem gesonderten Kaufvertrag festgelegt werden. Der Vorstand ist darüber nicht in Kenntnis zu setzen.

 

- der Kaufvertrag wird nur rechtskräftig in Verbindung mit dem Schätzprotokoll.

 

- Nach Prüfung der Sach. und Rechtslage wird der Vorstand den neuen Pachtvertrag beim VK beantragen. Grundlage ist das alle offenen Zahlungen des Altpächters beglichen sind und die durch den Vorstand eventuell angewiesenen Rückbauten erfolgt sind.

 

- Der Kaufvertrag wird erst mit der Unterzeichnung des Pachtvertrages zwischen Neupächter und Kreisverband wirksam und wird nur rechtskräftig in Verbindung des Schätzprotokolls.

 

- Bei der Übergabe der Parzelle an den Neupächter ist es unbedingt notwendig, die Zählerstände der Wasseruhren und des Stromzählers zu erfassen. Ein Formblatt ist auf unserer Webseite im „Mitgliederbereich“ „Download“ hinterlegt und kann dazu runtergeladen werden.

 

- Weiterhin ist ein Schlüsselübergabeprotokoll der Anlagenschlüssel auszufüllen. Das Blanko Formular wird dem Neupächter ausgehändigt bzw. kann im „Download“ herunter geladen werden.

 


 13.04.2020

 

Auszug aus den Grundsätzen der Schätzung von Kleingärten.

 

 

In den §§ 8 und 9 des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) wird die Bewertung von Kleingärten geregelt. Sie dient zur Ermittlung der finanziellen Entschädigung bei Beendigung des Pachtverhältnisses. Bei jedem Pächterwechsel besteht die Pflicht zur Bewertung.

Grundlage für die Bewertung in Kleingärten innerhalb von Kleingartenanlagen des Kreisverbandes der Garten- und Siedlerfreunde Dahme - Spreewald e.V. bildet die Bewertungsrichtlinie des Landesverbandes Brandenburg der Gartenfreunde e.V.

Auf Antragstellung (Formblatt) des abgebenden Pächters bei der Geschäftsstelle des VGS wird die Bewertung vorgenommen. Dazu ist eine Besichtigung vor Ort (Bewertungsstichtag) unter Teilnahme der Wertermittler, des abgebenden Pächters

und nach Möglichkeit eines Vorstandsmitglied der Anlage erforderlich  
Zur Schätzung sind zu übergeben:  - Baugenehmigung wenn vorhanden vorzulegen:  - Rechnung für Bungalow  - Handwerkerrechnungen  - Angaben zum Pflanzjahr.

 

Der komplette Wortlaut ist veröffentlicht unter:  Kreisverband der Garten und Siedlerfreunde Dahme Spreeewald e.V.   „Kreisverband“  „Schätzungen“.

Ein Formblatt kann auf unserer Webseite im Mitglederbereich unter „Download“   herunter geladen werden.