25.02.2023
Verhalten bei Pächterwechsel
In der vergangenen Zeit wurden gravierende Fehler bei der Aufgabe von Parzellen festgestellt. Hier einige Tipps für den Ablauf:
- Der Altpächter informiert den Vorstand über seine Absicht der Aufgabe seiner Parzelle.
- Beim Kreisverband Dahme Spreewald muss der Altpächter die Schätzung seiner Parzelle beantragen. Der Antrag kann aus unserem "Download" herunter geladen werden. Dieser Antrag muss vom Vorstand unterschrieben werden. Ist der Termin zur Schätzung vom KV festgelegt worden, muss der Vorstand davon in Kenntnis gesetzt werden.
- Bei der Parzellenvergabe wird die Warteliste des Vereines berücksichtigt. Aber auch der Altpächter kann Pachtinteressenten dem Vorstand melden. Einen Anspruch jedoch, dass der Interessent des Altpächters die Parzelle erhält besteht nicht.
- Der Vorstand wird dann zeitnah Gespräche mit den Bewerbern führen und in Absprache mit dem Altpächter Besichtigungen der Parzelle vereinbaren. Das Ergebnis der Gespräche wird dem Altpächter mitgeteilt , sowie er das Schätzprotokoll dem Vorstand vorlegt. Gleichzeitig erhält er die Vereinbarung zum Pächterwechsel.
- Nun kann der Altpächter Verkaufsgespräche mit den bestätigten Bewerber/n führen und die dann ausgefüllte Vereinbarung zum Pächterwechsel beim Vorstand einreichen. Ein Musterkaufsvertrag kann in unserem "Download" herunter geladen werden. Der Kaufvertrag wird dann nur rechtskräftig in Verbindung mit dem Schätzprotokoll. Der Kaufpreis muss mit dem ermittelten Betrag aus dem Schätzprotokoll übereinstimmen. Die Übernahme der Einrichtung, Werkzeuge und weitere" beweglicher Güter" ist Verhandlungsbasis zwischen Käufer und Verkäufer (die nicht im Schätzprotokoll aufgelistet sind ).
- Nach Prüfung der Sach. und Rechtslage wird der Vorstand den neuen Pachtvertrag beim VK beantragen. Grundlage ist dass alle offenen Zahlungen des Altpächters beglichen sind und die durch den Vorstand eventuell angewiesenen Rückbauten erfolgt sind.
- Der Kaufvertrag wird erst mit der Unterzeichnung des Pachtvertrages zwischen Neupächter und Kreisverband wirksam.
13.04.2020
Auszug aus den Grundsätzen der Schätzung von Kleingärten.
In den §§ 8 und 9 des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) wird die Bewertung von Kleingärten geregelt. Sie dient zur Ermittlung der finanziellen Entschädigung bei Beendigung des Pachtverhältnisses. Bei jedem Pächterwechsel besteht die Pflicht zur Bewertung.
Grundlage für die Bewertung in Kleingärten innerhalb von Kleingartenanlagen des Kreisverbandes der Garten- und Siedlerfreunde Dahme - Spreewald e.V. bildet die Bewertungsrichtlinie des Landesverbandes Brandenburg der Gartenfreunde e.V.
Auf Antragstellung (Formblatt) des abgebenden Pächters bei der Geschäftsstelle des VGS wird die Bewertung vorgenommen. Dazu ist eine Besichtigung vor Ort (Bewertungsstichtag) unter Teilnahme der Wertermittler, des abgebenden Pächters
und nach Möglichkeit eines Vorstandsmitglied der Anlage erforderlich
Zur Schätzung sind zu übergeben: - Baugenehmigung wenn vorhanden vorzulegen: - Rechnung für Bungalow - Handwerkerrechnungen - Angaben zum
Pflanzjahr.
Der komplette Wortlaut ist veröffentlicht unter: Kreisverband der Garten und Siedlerfreunde Dahme Spreeewald e. V. „Kreisverband“ „Schätzungen“.
Ein Formblatt kann auf unserer Webseite im Mitglederbereich unter „Download“ herunter geladen werden.