13.04.2020
Verhalten bei Pächterwechsel
In der letzten Zeit wurden gravierende Fehler bei der Aufgabe von Parzellen festgestellt. Hier einige Tipps für den Ablauf:
- Der Altpächter informiert den Vorstand über seine Absicht der Aufgabe der
Parzelle.
- Beim Kreisverband Königs Wusterhausen muss der Altpächter einen Termin
für die Schätzung der Parzelle beantragen. Ist der Termin festgelegt, muss der
Vorstand davon informiert werden.
- Hat der Altpächter schon Kaufinteressen sind diese dem Vorstand zu melden.
Bei der Parzellenvergabe wird die Warteliste des Vereines berücksichtigt.
- Der Vorstand legt den Besichtigungstermin der Parzelle fest, spricht mit den
Bewerbern und informiert den Kreisverband, mit wem der neue Pachtvertrag
abgeschlossen werden kann..
- Der Kaufvertrag ist nur rechtskräftig in Verbindung mit dem Wertermitt-
lungsprotokoll der Schätzung. Kaufpreis muss mit Wertermittlung überein
stimmen.
- Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage wird der neue Pachtvertrag durch
den Vorstand beim Kreisverband beantragt. Grundlage ist, dass alle offene
Zahlungen des Altpächters beglichen sind und der, durch den Vorstand
angewiesene Rückbau, erfolgt ist. Der Kaufvertrag wird erst mit
Unterzeichnung des Pachtvertrages mit dem Kreisverband wirksam.
13.04.2020
Auszug aus den Grundsätzen der Schätzung von Kleingärten.
In den §§ 8 und 9 des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) wird die Bewertung von Kleingärten geregelt. Sie dient zur Ermittlung der finanziellen Entschädigung bei Beendigung des Pachtverhältnisses. Bei jedem Pächterwechsel besteht die Pflicht zur Bewertung.
Grundlage für die Bewertung in Kleingärten innerhalb von Kleingartenanlagen des Kreisverbandes der Garten- und Siedlerfreunde Dahme - Spreewald e.V. bildet die Bewertungsrichtlinie des Landesverbandes Brandenburg der Gartenfreunde e.V.
Auf Antragstellung (Formblatt) des abgebenden Pächters bei der Geschäftsstelle des VGS wird die Bewertung vorgenommen. Dazu ist eine Besichtigung vor Ort (Bewertungsstichtag) unter Teilnahme der Wertermittler, des abgebenden Pächters
und nach Möglichkeit eines Vorstandsmitglied der Anlage erforderlich
Zur Schätzung sind zu übergeben: - Baugenehmigung wenn vorhanden vorzulegen: - Rechnung für Bungalow - Handwerkerrechnungen - Angaben zum
Pflanzjahr.
Der komplette Wortlaut ist veröffentlicht unter: Kreisverband der Garten und Siedlerfreunde Dahme Spreeewald e. V. „Kreisverband“ „Schätzungen“.
Ein Formblatt kann auf unserer Webseite im Mitglederbereich unter „Download“ herunter geladen werden.