Belegung unserer Parzellen
19.04.2026
Die neue Gartensaison hat begonnen. Leider stehen bis jetzt keine Parzellen zur Übernahme zu Verfügung. Informationen zu freiwerdenden Parzellen erhalten Sie hier auf unserer Webseite.
Immer mal reinschauen!!
Eine direkte Warteliste gibt es bei uns nicht. Wir behalten uns vor, bei stimmigen Anfragen Ihre Daten zu speichern. In diesem Fall erhalten Sie eine Information von uns. Die Speicherung Ihrer Daten unterliegt den Datenschutzrichtlinien unseres Vereines und ist auf unserer Web Seite einsehbar. Sie können die Speicherung jederzeit wiederrufen. Sie gilt für ein Kalenderjahr und muss jährlich im ersten Quartal erneut beantragt werden.
Kostenaufstellung zum Erwerb eines Kleingartens und der Mitgliedschaft im Kleingartenverein
" Am Krummensee e.V. "
Verbandsbeitrag Kreisverband Dahme Spreewald e.V. 60,00 €
Parzellenpacht m² 0,16€ gerundet Beispiel 344 m² 55,04 €
Pachtanteil Gemeinschaftsfläche 155 m² 24,80 €
Vereinsbeitrag gemäß Finanzordnung 60,00 €
Anteil Grundsteuer 5,50 €
Umlage Brunnen 60,00 €
jährliche Pacht bei 344 m² 265,34 €
Aufnahmegebühr gemäß Finanzordnung einmalig 200,- €
Vorauszahlung Strom, Wasser, Abwasser 70,- €
Aufwendung im ersten Jahr 535,34 €
In den Folgejahren entfällt die Aufnahmegebühr. Die Vorauszahlung für Strom, Wasser und Abwasser wird nach dem originalen Verbrauch laut Stichtag berechnet. Die Vorauszahlung kann durch den Verbrauch höher oder niedriger ausfallen. Finanzbeträge an den Verein sind nicht finanzierbar. Sie müssen unmittelbar bezahlt werden. Bei der Bewerbung für eine Parzelle, legen Sie bitte eine Schufa Auskunft des laufenden Jahres vor.
Hier noch einige Antworten
Du suchst eine freie Parzelle bei uns? Und möchtest wissen wie das abläuft.
Wir sind eine kleine und junge Anlage. All zu oft werden daher bei uns keine Parzellen aufgegeben. Aus diesem Grund wird auch keine Warteliste bei uns geführt. Es werden da nur falsche Hoffnungen geweckt.
Wird doch einmal eine Parzelle bei uns frei, schreiben wir sie in unserer Webseite aus. Du kannst Dich dann dafür bewerben. Schön wäre es wenn Du dabei Dich und Deine Familie uns einmal schriftlich vorstellen würdest. So können wir Euch schon einmal ein bisschen kennen lernen. Die Bewerbungen werden durch den Vorstand geprüft. In einem angemessenen Zeitraum wird Dich der Vorstand über das Ergebnis informieren.
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Wie setzt sich der Preis für eine Parzelle zusammen?
Für jede Parzelle die aufgegeben wird muss ein Wertermittlungsprotokoll erstellt werden in dem der Wert der vorhandenen Pflanzen, Bebauung und Einfriedung ermittelt werden. Es wird vom Kreisverband Dahme Spreewald durch einen Gutachter erstellt und ist Bestandteil des Kaufvertrages. Lass
Dir das Schätzprotokoll bei Abschluss des Kaufvertrages vom Verkäufer
aushändigen. Es ist Bestandteil des Kaufvertrages. Weiterhin kann der Verkäufer mit Dir den Kauf von Werkzeugen, Einrichtungsgegenständen
und ähnlicher beweglicher Güter vereinbaren, sowie Aufwendungen für Medienanschlüsse (Wasser, Abwasser, Strom), Umlagebeträge oder Einmalzahlungen für gemeinschaftliche Projekte (z.B. Neubohrung eines Brunnens, Anschaffung neuer Abwasserpumpen oder ähnliches) in Rechnung stellen. Hierbei können schon mal 2.000,- bis 3.000,- Euro zusammen kommen. Auf diesen Kaufvertrag hat der Verein keinen Einfluss und auch
keine Kenntnis über dessen Höhe.
Das Land der Parzelle kann nicht verkauft werden da es nur gepachtet
wird. Verpächter ist der Kreisverband der Garten und Siedlerfreunde Dahme
Spreewald e.V.
Letztendlich entscheidet der aufgebende Pächter ob er verkaufen will und
ob Ihr bereit seit, den Preis zu bezahlen.
Bitte bedenkt auch
Die Brunnenanlage mit ihren Pumpen, die komplette Abwasseranlage, die Stromanlage, der Zaun, alles gehört dem Verein mit seinen Mitgliedern.
Also müssen anfallende Kosten dafür auch von Allen zusätzlich und gemeinschaftlich getragen werden.
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Wie sicher ist meine Parzelle
Der Pachtvertrag wird auf unbestimmte Zeit mit dem Kreisverband Dahme Spreewald abgeschlossen. Befolgst Du die Regeln des Kreisverbandes, Kleingartenvereins und des Bundeskleingartengesetzes wird der Kreisverband Dich bestimmt nicht kündigen wollen.
So weit uns bekannt , ist unsere Vereinsfläche im Gemeinde - Bebauungsplan nicht als Bauland ausgewiesen. (Felder) Die Fläche wurde langfristig durch den Kreisverband vom Besitzer gepachtet. Somit haben wir gute Aussichten für unsere Parzellen.
Sollte es wider erwartend zu einer Kündigung nach Klage durch den Besitzer kommen, muß für jede Parzelle eine Wertermittlung vorgenommen werden. Der Besitzer muss dann jedem Pächter den ermittelten Wert erstatten.
